Vollbeschäftigung und konsistentes Internetrecht: Gehen wir doch nach Dänemark

Am Frei­tag kam die Mel­dung, dass die däni­schen Gerichte ent­schie­den haben, dass es nicht zuläs­sig ist, Internet-Anbieter zum Sper­ren bestimm­ter Inhalte zu zwin­gen, jeden­falls nicht von pri­va­ter Seite. Klä­ger waren Film– und Musi­k­an­bie­ter, die ver­hin­dern woll­ten, dass über die däni­schen Anbie­ter, ins­be­son­dere über Tele­nor, Zugriffe auf die Pira­te­Bay mög­lich sind.

Aus Prin­zip befand Tele­nor, dass man als Internet-Serviceanbieter für den Ser­vice zustän­dig sei, und nicht für den Inhalt. Zitat:

»This would be the same as deman­ding that the pos­tal ser­vice should open all let­ters, and decide which ones should be deli­vered,« said Tele­nor boss Rag­nar Kårhus.

Es geht hier nicht ums Urhe­ben­den­recht, son­dern darum, ob Inter­net­Ser­vice­Pro­vi­der zen­sie­ren sol­len. Und das sol­len sie nicht, wie auch das mit dem Fall befasste Gericht befand. Ein fei­ner Arti­kel zum Theme ist hier zu finden.

Meh­rere klare Urteile däni­scher Gerichte waren es auch, die die »Anti-Piracy Group« (als Ver­tre­tende der Rech­tein­hal­ben­den) ver­an­lasste, gleich ganz das Hand­tuch zu wer­fen, weil näm­lich die Kennt­nis der IP-Adresse nicht genüge, um den Täter der Tat zu überführen.

Accor­ding to the report, IP-addresses can only be used to iden­tify the per­son pay­ing for the Inter­net sub­scrip­tion, not the per­son who actually down­loa­ded the files. The courts have ruled several times that in terms of evi­dence, an IP-address alone is insuf­fi­ci­ent to prove guilt.

Das bedeu­tet, dass man ent­we­der Täter/innen im Akt des Urhe­ber­rechts­ver­let­zens erwi­schen müsste oder aber diese zuge­ben müss­ten, dass sie ent­spre­chende Urhe­ber­rechts­ver­stöße began­gen haben.

Hier dazu ein fei­ner Arti­kel, dem auch das letzte Zitat ent­nom­men ist.

Fast möchte ich — frei nach Schil­lers Wal­len­stein — wün­schen: »Wäre es doch Nacht und die Dänen kämen…«

Gruß Frank

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