Vollbeschäftigung und konsistentes Internetrecht: Gehen wir doch nach Dänemark
Am Freitag kam die Meldung, dass die dänischen Gerichte entschieden haben, dass es nicht zulässig ist, Internet-Anbieter zum Sperren bestimmter Inhalte zu zwingen, jedenfalls nicht von privater Seite. Kläger waren Film– und Musikanbieter, die verhindern wollten, dass über die dänischen Anbieter, insbesondere über Telenor, Zugriffe auf die PirateBay möglich sind.
Aus Prinzip befand Telenor, dass man als Internet-Serviceanbieter für den Service zuständig sei, und nicht für den Inhalt. Zitat:
»This would be the same as demanding that the postal service should open all letters, and decide which ones should be delivered,« said Telenor boss Ragnar Kårhus.
Es geht hier nicht ums Urhebendenrecht, sondern darum, ob InternetServiceProvider zensieren sollen. Und das sollen sie nicht, wie auch das mit dem Fall befasste Gericht befand. Ein feiner Artikel zum Theme ist hier zu finden.
Mehrere klare Urteile dänischer Gerichte waren es auch, die die »Anti-Piracy Group« (als Vertretende der Rechteinhalbenden) veranlasste, gleich ganz das Handtuch zu werfen, weil nämlich die Kenntnis der IP-Adresse nicht genüge, um den Täter der Tat zu überführen.
According to the report, IP-addresses can only be used to identify the person paying for the Internet subscription, not the person who actually downloaded the files. The courts have ruled several times that in terms of evidence, an IP-address alone is insufficient to prove guilt.
Das bedeutet, dass man entweder Täter/innen im Akt des Urheberrechtsverletzens erwischen müsste oder aber diese zugeben müssten, dass sie entsprechende Urheberrechtsverstöße begangen haben.
Hier dazu ein feiner Artikel, dem auch das letzte Zitat entnommen ist.
Fast möchte ich — frei nach Schillers Wallenstein — wünschen: »Wäre es doch Nacht und die Dänen kämen…«
Gruß Frank
