Die »Stiftung Lesen« hat nicht nur einen Bericht vorgestellt, in dem gezeigt werden kann, dass Kinder, denen regelmäßig vorgelesen wird, ca. eine halbe Schulnote besser in Mathematik abschneiden als andere. Nein, die Stiftung bläst zum heißen Herbst, mit dem Vorlesetag am 18. November. Dieses Datum wird mit einer eigenen Domain beworben und auch mit fertig gestalteten Materialien, Plakaten, Foto-Einverständniserklärung und online-Anmeldung. Die Bahn und die Wochenzeitung »Die Zeit« fördern das Projekt des Vorlesetags.
Nun bin ich ein großer Freund des Vorlesens, aber auch einer, der nicht recht verstehen kann, wie man öffentlich zu derartigen Straftaten aufrufen kann: Das Lesen von urheberrechtlich geschützten Texten in der Öffentlichkeit kann eine Aufführung oder ein Vortrag sein. Und ein solcher ist keineswegs mit dem Kauf des Buches abgegolten.
Bei einigen CDs eines Rezitators mit einer Jazzband (»JazzTalk mit Röhrkasten«) habe ich Erfahrungen sammeln können, wie schwierig es ist, die entsprechenden Freigaben von den Rechteinhabern (bzw. den von Erbengemeinschaften beauftragten Rechtsanwälten) zu erlangen. Das ist ein Heiden-Schreibkram und macht dermaßen viel Arbeit, dass eine — gar öffentliche — Einladung zu solchem »Rechtsbruch« nicht drin ist.
Es sei denn, ich lese etwa Apuleius von Madauras »Goldenen Esel« oder anderes Material, bei dem Autor, Übersetzende usw. hinreichend lange verstorben sind. Goethe also und Schiller, Horvarth gerade so, aber Kästner keinesfalls! Böll ist tabu und James Krüss sowieso. Tja, liebe Kinder, gebt fein Acht — ich hab euch etwas mitgebracht, und das ist mindestens siebzig Jahre alt (sofern der Autor/die Autorin unmittelbar anschließend der Literatur einen Dienst erwiesen hat, indem er/sie es vorzog abzuleben). Sollte aber es sich um ein Jugendwerk handeln und der Urheber/die Urheberin lange leben, dann folgt, dass diese Texte leider ungeeignet sind für den Vorlesetag. Pech gehabt. — Es könnte freilich auch passieren, dass inzwischen von der VG Wort (die am Markt ja reichlich verfügbaren) studierten Geisteswissenschafter/innen wie GEZ-Kontrolleure oder GEMA-Informanten ausschwärmen, um die Vorlesetag-Veranstalter anschließend mit entsprechenden Rechnungen zur Kasse zu bitten:
»Sehr geehrte Leiterin der Kindertagesstätte X in Y,
durch öffentliche Einladung haben Sie für den 18. November 2011 zu einem so genannten Lesetag eingeladen. Hierbei wurden u.a. zwei Kindergedichte der von uns vertretenen Autoren Z und A öffentlich aufgeführt/vorgetragen. Hierfür besaßen Sie keine Freigabe der Rechteinhaber, wir erlauben uns daher, Ihnen unsere Unterlassungserklärung zur Unterschrift zuzusenden, zusammen mit einer Rechnung über BCD Euro.
Sollten Sie …«
Möchten Sie oder möchtest Du das, lieber Leser? Nein? Ja, dann empfehle ich, ganz schnell Texte aus der Reclam Universalbibliothek zu beschaffen und alles zu unterlassen, was zu solchen »Missverständnissen« führen könnte. Lesen, gar laut, in der Bahn übrigens, kann auch noch gegen deren Beförderungsbedingungen verstoßen, weil es ja ein »unangemeldeter Vortrag«/»Erbringung von Leistungen« in den Zügen ist. Lesen ist silber, Schweigen ist Gold.
Wer nun meint, dass ich hier übertriebe, dem sei dieser Artikel empfohlen, der die Vergütung der Schulen an die Rechteinhaber nicht bloß wirtschaftlich regelt, sondern die Schulen zwingt, auf 1 % aller Computer einen »Schultrojaner« zu installieren, der so genannte »Plagiate«, also nicht urheberrechtlich abgegoltene Texte, Bilder, Musik … zu erkennen und zu melden. Ja, es gibt eine Menge Beamtenrechtlicher und sonstiger Rechte, die hier tangiert werden. Und das alles, weil es bis heute kein vernüftiges Immaterialgüterrecht gibt. Liebe Juristinnen und Juristen, wäre das nicht mal ein Feld, auf dem eine Lösung dringend erforderlich ist? Wir können doch nicht länger so tun, als wären »Plagiate« mit den Mitteln der Goethezeit nachgedruckte Bücher, wenn jemand ein Diagramm aus dem Schulbuch scannt und in seine Facharbeit einfügt! Natürlich kann man erwarten, dass der Schüler den Verlag anschreibt, den Rechteinhaber der Graphik ausfindig macht, mit diesem sich privatrechtlich einigt, und, sagen wir mal 5,80 EUR + 7 % Mehrwertsteuer überweist. Bloß muss dann die Zeit zur Abfassung entsprechender Arbeiten deutlich ausgedehnt werden, denn ich weiß aus eigener Praxis, wie lange so etwas dauern kann.
Abschließend ein letzter Vorschlag: Wer ein Netbook sein eigen nennt, evtl. einen UMTS-Zugang hat, kann auch einfach aus dieser Seite, meinem Sudelweb vorlesen, einfach meinen Namen und die Internetadresse nennen, zum Beispiel nach der Lesung oder am Anfang, und alles ist gut, denn die Texte hier stehen unter Creative Commons Lizenz.
Wie war das bei Bonhoeffer und dem Schüler, der nicht lügt, wenn er auf die Frage des Lehrers, ob sein Vater gestern Abend wieder völlig betrunken nach Hause gekommen sei und darauf mit »Nein« antwortet?
Wenn ich an die Idee dieses Tages denke, finde ich es gut, dass das weltliche Gesetz übertreten wird, um Gutes zu tun. Klar, man könnte es sicherlich auch anders machen, aber wenn das so eine populäre Sache ist, könnte sie wirklich einen Werbeeffekt haben. Und: Dass Kinder im Schnitt schulisch besser sind, als andere, wenn ihnen im Kindesalter viel vorgelesen wird, ist emprisich belegt (wobei natürlich auch irgendwelche Prozentzahlen immer kritisch zu sehen sind).
Rechtlich gebe ich Dir recht. Aber die Intention als solches finde ich gut. (»gut« diesmal wirklich im moralischen Sinne).
Ich finde, wir sollten zum 18. November die Truppen des Omon ausleihen, die alle diese gefährlichen Straftäter auf frischer Tat ertappt und in ein Arbeitslager in Workuta abtransportiert, wo sie ihre Schulden abarbeiten können. Alternativ können sie als Spitzel für mit dem Urheberrecht befaßte Organisationen tätig werden. Ein alter tschekistischer Trick. In jeder Klasse sollten mindestens ein bis zwei Agenten sitzen. Da wimmelt es doch bestimmt von nichtangemeldeten Rundfunkempfängern neuen Typs! (Jedes internetfähige Handy)